Prüfungspflicht nach UVPG auch bei einfachen Änderungen an Nebenanlagen?
Wann besteht eine Erforderlichkeit zur Durchführung einer Prüfung oder Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit eines Vorhabens?
Für viele Leute gibt es eine eindeutige Antwort: „Wenn das Vorhaben in der Anlage 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung genannt ist!“. Für manche Fälle ist das jedoch nicht maßgeblich.
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