Genehmigungsbedürftigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung
Die Anpassungen der 4. BImSchV und des UVPG zielen darauf ab, Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure klarer und effizienter zu gestalten. Mit definierten Schwellenwerten und angepassten Anforderungen könnten sie den Ausbau der Wasserstoffproduktion in Deutschland unterstützen – jedoch bleibt die Umsetzung in der Praxis entscheidend.
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